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Allgemeine Geschäftsbedingungen – mit Lina Löwenzahn
1. Allgemeines
Die Geschäftsbedingungen gelten für die Tätowiererin Lina Löwenzahn. Im nachfolgenden Text können die betreffenden Personen als Kunden oder Tätowierer benannt werden, dabei sollen sich alle Geschlechtsidentitäten eingeschlossen und angesprochen fühlen.
Unter einer Tätowierung versteht man einen operativen Eingriff, bei dem mit einer Nadel Farbe unter die erste Hautschicht in die zweite Hautschicht gebracht wird. Dort verbleibt die Farbe lebenslänglich.
Laut $ 223 des Stgb ist eine Tätowierung eine Körperverletzung, in die der Kunde mit seiner Unterschrift auf diesem Papier einwilligt bei ber ausgehändigten Tätowiervertragsunterzeichnung. Jede Körperverletzung birgt Risiken: es kann zu Entzündungen, allergischen Reaktionen, Narben- und Abszessbildung kommen und es können Krankheiten übertragen werden. Dies und die organisatorischen Angelegenheiten rund um den Tätowierprozess machen einen Vertragsabschluss dank zugehöriger AGB notwendig.
Eine Tätowierung lässt sich nur mit einer teuren und schmerzhaften Laserbehandlung entfernen. Für eine reibungslose Abheilung und ein tadelloses Aussehen der Tätowierung ist die richtige Pflege notwendig. Für die Nachbehandlung ist allein der Kunde verantwortlich. Er erhält hierfür genaue Anweisungen am Tag des Stechens.
2. Geltungsbereich
Für Tätowierleistungen, deren Beauftragung und sonstige Leistungen an KundInnen, gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung gültigen Fassung. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig für Verträge beziehungsweise Tattootermine mit den in 1. Allgemeines genannten Tätowiererin. Für Tätowierungen, die im Rahmen der offenen Spechtstunde angefertigt werden, gelten zusätzlich die AGB der Offenen Spechtstunde für alle KundInnen und teilnehmenden TätowiererInnen.
Lina Löwenzahn tätowiert Bei Zum Buntspecht Tätowierungen und in Gaststudios und arbeitet auf Platzmietbasis. Sie plant ihre Termine selbstständig, arbeitet auf eigene Rechnung und nutzen lediglich die Infrastruktur der Räumlichkeiten von Zum Buntspecht Tätowierungen und weiteren Gaststudios.
Vertragspartner für den Tätowierauftrag und alle Nebentätigkeiten, wie Vorbereitung und Terminvereinbarung ist Lina Löwenzahn, das zu dem Zeitpunkt Kollaborierende Gaststudio oder die Zum Buntspecht OHG. Die AGB gelten für Tätowiererin und KundInnen.
3. Vertragsschluss
Die Terminvereinbarung ist der Vertragsschluss.
Der Vertrag kommt zwischen Kunde/Kundin und selbstständiger Tätowiererin zu Stande. Eine mündliche oder schriftliche Terminvereinbarung ist ab Eingang der Terminkaution gültig.
Auftragsannahmen erfolgen nur zu den bei der Terminvereinbarung getroffenen Absprachen zum Tattoomotiv, der Größe, Farbigkeit und der ausgewählten Körperstelle, die auf den Kunden oder die Kundin durch die Beratung genau angepasst sind.
Änderungswünsche stellen eine Vertragsänderung dar und können unter Umständen, zum Beispiel bei zu kurzfrister Anmeldung der Änderungswünsche oder mangelnder Umsetzbarkeit, zur Aufhebung des Auftrags führen.
Termine, die ohne vorherige Absprache mit der zum Buntspecht OHG über das Onlinesystem gebucht wurden, werden von beiden Parteien gelöscht und besitzen keine Gültigkeit.
Ein Tattooentwurf wird vorab dem Kunden oder der Kundin zugesendet. Dieser beinhaltet zwei Schulterblicke. Darüber hinaus wird ein Aufpreis erhoben der DEm Kunden mitgeteilt werden muss.
für die Entwurfserstellung ist die Künstlerin Lina Bormuth zuständig und liefert diesen ca. 1 Woche im Vorraus.
dieser Entwurf wird von Lina Bormuth separat im Vorhinein abgerechnet und orientiert sich am Gesamtpreis des Tattoos, welches mit der Tätowiererin Lina Löwenzahn getroffen worden ist. Dieser Preis kann sich durch die freie künstlerische Leistung von Lina Bormuth verändern, da durch Umsetzungsart, Detailfragen und Abänderungswünsche die Zeichenarbeit einen Einfluss auf das Tattooergebnis und dessen Aufwand hat.
Zahlt der Kunde nicht rechtzeitig vor Terminantritt kann dies zur pausierung des Gesamtprozesses führen.
Liefert die Tätowiererin nicht rechtzeitig alle benötigten Unterlagen passiert dies ebenfalls.
Der Kunde ist gezwungen die Künstlerische Zeichnung zu bezahlen, auch wenn Das Ergebnis am Ende des Prozesses nicht vollständig zusagt. Die Künstlerin ist angehalten mit Lina Löwenzahn in einen engen Austausch zu gehen um ein Erfolgreiches Ergebnis sicherzustellen.
Der Kunde bezahlt am Tag des Stechens unmittelbar nach dem Tätowiervorgang. Der zu zahlende Betrag setzt sich zusammen aus dem Aufwand für die Vorbereitung, dem Materialaufwand und der Arbeitszeit. Der Kunde bezahlt bar, mit EC Karte, mit einem Gutschein von Zum Buntspecht Tätowierungen oder per Paypal.
Bei umfangreicheren Tätowierungen können mehrere Sitzungen erforderlich sein. Die im Vorfeld getroffenen Preisabsprachen sind als Einschätzung zu betrachten und nie als Festpreis. Durch unvorhergesehene Ereignisse während der Tätowiersitzung wie ungewöhnlich dicke Haut oder Kresilauf Probleme sowie unerwartet Starke Schmerzen des Kunden oder der Kundin kann jederzeit eine neue Preiseinschätzung vorgenommen werden. Die Tätowierpreise beziehen sich auf die jeweils vereinbarten Sitzungen und nicht auf eine garantierte Fertigstellung innerhalb einer bestimmten Anzahl von Terminen. Ein Anspruch auf unentgeltliche Fertigstellung besteht nicht.
4. Bedingungen zur Ausführung einer Tätowierung
Werden eine oder mehrere der nachfolgenden Bedingungen nicht erfüllt, behalten sich die Tätowiererinnen vor, die Durchführung der Tätowierung abzulehnen. In diesem Fall gelten die Regelungen zu Terminausfall und Terminkaution entsprechend.
Die zu tätowierende Person muss die nachfolgenden Punkte erfüllen:
– Die zu tätowierende Person muss am festgelegten Termin volljährig sein.
– Die zu tätowierende Person hat in den vergangenen 24 Stunden keinen Alkohol, keine Drogen oder andere bewusstseinsverändernde Substanzen konsumiert
– Die zu tätowierende Person hat keine blutverdünnenden Medikamente oder Schmerzmittel ohne Rücksprache mit uns eingenommen, keine hautbetäubenden Mittel angewendet und keine eitrigen Infektionen der Haut. Darunter zählen auch Betäubende Hautcremes wie Emla oder Anesderm.
– Die zu tätowierende Person ist körperlich in einem gesunden Zustand. Es liegen keine Symptome vor, die auf einen viralen oder bakteriellen Infekt hinweisen.
– Die zu tätowierende Person ist nicht schwanger oder stillend.
– Die zu tätowierende Person verpflichtet sich, uns im Vorfeld des Termins über vorhandene Allergien, Erkrankungen und Medikationen in Kenntnis zu setzen.
– Die zu tätowierende Person verpflichtet sich zur Abgabe einer schriftlichen Einwilligungserklärung, die eine kleine Anamnese, die Einwilligung in die AGB und die Datenschutzerklärung beinhaltet.
- Während und nach dem Tätowieren kann Foto- und Videomaterial der Arbeit erstellt werden, welches wir zu Werbezwecken nutzen.
Die Einwilligung in die Veröffentlichung der Fotos ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ein Widerruf hat keine Auswirkungen auf die Durchführung des Vertrages. - Minderjährige Kinder und Haustiere dürfen nicht am Tattootermin teilnehmen.
- Nachstechen
- Der Kunde hat Anspruch auf kostenfreies Nacharbeiten der Tätowierung innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Stechen, wenn sichtbare Farblücken im Tattoo entstanden sind.
- Nachstechen erfolgt im Rahmen der offenen Spechtstunde ohne Termin oder bei einem Größeren Aufwand durch Großprojekte mit einem kleinen Termin von maximal 2h.
- Ist ein Nachstechen aufgrund von mangelhafter Nachbehandlung durch den Kunden nötig, behalten wir uns vor, uns das Nachstechen vergüten zu lassen. Als Beispiele gelten hier starke Sonneneinstrahlung, Kratzen, Narben, Verbrennungen o.Ä. Oder massive Missachtung der Hygiene.
- Änderungswünsche in sauber abgeheilten Tattoos gelten nicht als Nachstechen und müssen vergütet werden.
- Verlässt eine Tätowiererin das Team von Zum Buntspecht Tätowierungen innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Stechen, hat der Kunde keinen Anspruch auf kostenfreies Nacharbeiten bei einer anderen Tätowiererin aus dem Team.
- sollte das Tattoo in einem Gaststudio tätowiert worden sein hat der Kunde dafür zu sorgen für das Nachstechen anzureisen.
- Das Nachstechen erfolgt innerhalb 6 Monate nach der abschließenden Tattoositzung.
- Terminanzahlung
5. Terminanzahlung
Für alle Tätowierungen, die im Rahmen eines Termins stattfinden, ist eine Terminanzahlung zu entrichten. Die Höhe der Terminanzahlung wird im Rahmen der Terminvereinbarung festgesetzt.
Diese beträgt bei kleinen Projekten 50€, bei mittleren und Großen Projekten 100€.
Die Terminanzahlung ist eine Sicherheit für beide Parteien zur Absicherung des Verdienstes der Tätowiererin an einer Terminvereinbarung und der dazugehörigen Vorarbeit. Es kommt vor, dass sie im alltäglichen Sprachgebrauch oder in manchen Schriftstücken umgangssprachlich als „Anzahlung“ bezeichnet wird.
Versäumt der Kunde die schriftlich festgelegte Zahlungsfrist der Terminanzahlung, wird der Termin von Lina Löwenzahn gelöscht.
Terminanzahlungen werden nach dem Tattootermin vom Gesamtbetrag abgezogen oder mit vorhergehenden Leistungen im Bereich Zeichnen oder Vorbereitung verrechnet.
Die Terminanzahlung ist dem Kunden in folgenden Fällen zurückzuerstatten:
a) Wenn der Kunde seinen Termin früher als 48 Stunden vor Terminbeginn absagt.
b) Wenn der Tätowierer den Termin absagt ohne dem Kunden einen Ausweichtermin in Aussicht zu stellen. Der Kunde hat aus urheberrechtlichen Gründen nur Anspruch auf Aushändigung der Tattoovorlage wenn diese an die Künstlerin Lina Bormuth oder Lina Löwenzahn entrichtet worden ist.
c) Wenn äußere Umstände, die nicht den Kunden betreffen, das Tätowieren unmöglich machen und kein Ersatztermin in Aussicht gestellt werden kann. Als Beispiele gelten: Stromausfälle, staatlich angeordnete Berufsausübungsverbote (Lockdown), Hochwasser, Schäden der Infrastruktur des Studios, o.Ä.
Kommt ein Termin aus Gründen, die der Kunde nicht zu verschulden hat, nicht zustande, hat der Kunde Anspruch auf einen Ausweichtermin. Ich kann , je nach äußeren Umständen, keinen zeitnahen Ausweichtermin garantieren. Lehnt der Kunde mehr als zwei der ihm angebotenen Ausweichtermine ab, gilt der Vertrag als aufgehoben und die Terminanzahlung wird erstattet.
Eine Rückzahlung der Terminanzahlung ist in folgenden Fällen ausgeschlossen:
a) Wenn der Kunde den Termin innerhalb von 48 Stunden vor Terminbeginn absagt oder verschiebt.
b) Wenn der Kunde nicht zum Termin erscheint.
c) Wenn der Kunde mit mehr als 30 Minuten Verspätung zum Termin erscheint.
e) Wenn der Kunde sich vor Ort gegen eine Tätowierung entscheidet.
f) Wenn der Kunde eine der in Punkt 4 aufgeführten Bedingungen nicht erfüllt.
Absagen oder Verschiebungen von Terminen ist schriftlich per E-Mail nötig.
Kommt es zu mehr als zwei Terminverschiebungen durch denselben Kunden, behalten sich die Tätowiererinnen vor, keinen weiteren Ersatztermin anzubieten. In diesem Fall kann die Terminanzahlung einbehalten werden.
Der Kunde kann seinen Termin und seine Terminanzahlung nicht selbstständig auf einen anderen Kunden übertragen.
für die Terminanzahlung sowie dessen Erstattung werden Rechnungen geschrieben und versendet.
6. Haftung
Für entstandene Schäden haftet die Tätowiererin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Die Erstellung des Tattoo-Motivs erfolgt in enger Abstimmung mit dem Kunden durch einen selbst kreierten patentierten Prozess von Lina Löwenzahn. Vor Beginn der Tätowierung wird die finale Vorlage gemeinsam besprochen und durch den Kunden freigegeben. Für das subjektive Nichtgefallen der Tätowierung nach erfolgter und freigegebener Umsetzung wird keine Haftung übernommen. Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben unberührt, sofern die Tätowierung erheblich von der freigegebenen Vorlage abweicht oder handwerkliche Mängel vorliegen.
Sollte ein vereinbarter Termin aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs der Tätowiererinnen liegen (z. B. Krankheit, höhere Gewalt, technische Störungen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse), verschoben oder abgesagt werden müssen, besteht kein Anspruch des Kunden auf Ersatz von Aufwendungen oder Folgekosten. Dies gilt insbesondere für Kosten wie Reise- und Übernachtungskosten, Verdienstausfall oder gebuchte Urlaubstage. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden, insbesondere bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bleiben unberührt.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Tätowiererin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Keine Haftung wird übernommen für Komplikationen, die trotz fachgerechter Ausführung und unter Einhaltung der hygienischen Standards auftreten können. Der Tätowierer haftet nicht für Komplikationen, die in seltenen Fällen bei empfindlicher Kundenhaut im Rahmen der Abheilung auftreten können. Dazu gehören Blow-Outs, Vernarbungen, Farbverblassungen, Abstoßen von Farbe, allergische Reaktionen oder chronischer Juckreiz.
Für Schäden an Kleidung oder persönlichen Gegenständen wird keine Haftung übernommen, es sei denn, diese wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Bei Cover-Up Tätowierungen haften die Tätowiererin nicht für eventuell auftretende Folgeschäden durch Gewebeveränderungen oder Komplikationen, die durch bereits vorhandene Tattoofarbe im Körper ausgelöst werden.
Der Tätowierer übernimmt keine Haftung für die orthographische Richtigkeit der Tätowierung, sofern der Kunde die Vorlage vor Durchführung freigegeben hat.
Der Tätowierer übernimmt keine Haftung für vorher abgesprochene und freigegebene Abänderungen auf dem Körper der zu tätowierenden Person während der Tätowiersitzung.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
Ist oder wird ein Punkt aus diesen Bedingungen unwirksam, bleiben die anderen Punkte davon unberührt.
Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die alten AGB für Terminvereinbarungen bis einschließlich 11.04.2027:
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für Termine und Tätowierungen bei Lina Löwenzahn im Studio zum Buntspecht Tätowierungen in Wetter und Hagen sowie in weiteren Gaststudios.
